Fahrrad statt Lohnerhöhung
Ab dem 1. Januar 2019 ist die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrrads steuer- und sozialversicherungsfrei. Ob E-Bike, Mountainbike oder ein ganz normales Fahrrad die Begünstigung gilt nahezu immer. Einzige Ausnahme: Fahrräder, die als Kraftfahrzeug zugelassen sind. Für diese muss der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wie bisher…
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